Altersdiskriminierung

Weil sich der Seniorenbeirat Koblenz verstärkt um das Thema Altersdiskriminierung kümmert und sogar eine Arbeitsgruppe gegründet hat, fand der SWR es wichtig darüber zu berichten.

Am Dienstag dem 05. Juni 2018 wurde in Koblenz ein Beitrag produziert, der in der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ am Donnerstag dem 07. Juni 2018 um 20:15 Uhr ausgestrahlt wurde.

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Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung

Am 18. Jan. 2018 beschloss das Plenum des Seniorenbeirates auf Antrag des Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe gegen Altersdiskriminierung.

Näheres zur Darstellung der Gesamtproblematik finden Sie als Kurzfassung (elektronische Präsentation) hier;
eine Langfassung (in Aufsatzform) können Sie hier nachlesen: 0001.Altersdiskriminierung20180221

Altersdiskriminierung muss abgebaut werden

Seniorenbeirat fordert Unterstützung von politischen Parteien

Koblenz. „Die Bestrebungen des Koblenzer Seniorenbeirates, gegen Altersdiskriminierung anzugehen, müssen auch von den Fraktionen der politischen Parteien, die meinungsbildend in den zuständigen Parlamenten vertreten sind, unterstützt werden“ , so der stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz, Ingo Degner.

Vor kurzem wurde die Unterstützung auch von der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz beschlossen, in welcher der Koblenzer Seniorenbeirat durch seine Delegierten, den Vorsitzenden, Professor Dr. Heinz-Günther Borck und dessen Stellvertreter Ingo Degner, vertreten war. Dieses allein aber reiche nicht aus, sagte Ingo Degner und forderte die im Beirat vertretenen Mitglieder der Seniorengruppierungen aus politischen Parteien auf, in ihren Entsendestellen für weitere Unterstützung zu werben.

Beispielgebend hat Ingo Degner deshalb in seiner Eigenschaft als Mitglied des Landesvorstandes der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus durch diesen einen Antrag zur Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft eingebracht, der die rheinland-pfälzische Landesregierung auffordert, auch über den Bundesrat den Gesetzgeber zu veranlassen, den diskriminierenden § 33 Nr. 2 im Gerichtsverfassungsgesetz zu streichen, der Staatsbürger, die das 69. Lebensjahr vollendet haben, von der Übernahme eines Ehrenamtes als Schöffe ausschließt. Diese altersdiskriminierende Bestimmung im Gerichtsverfassungsgesetz wurde erst 1974 in das Gesetz eingefügt. „Zuvor gab es diese Altersbegrenzung nicht“, stellt der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz fest.

Pressemitteilung

Seniorenbeirat der Stadt Koblenz

Entschließungen des Plenums vom 30.3.2023

Auf seiner Sitzung am 30. März 2023 hat das Plenum des Koblenzer Seniorenbeirates einstimmig beschlossen, dass Vereinen, deren Satzungen altersdiskriminierende Bestimmungen enthalten, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll. Außerdem wurden Rat und Verwaltung aufgefordert, frühzeitig die Grundsteuer-Hebesätze zu überprüfen, um die von der Bundesregierung versprochene Aufkommensneutralität zu sichern. Anderenfalls könne das Inkrafttreten der Grundsteuermessbescheide im Januar 2025 zu unangemessenen Steuererhöhungen und damit zur Förderung von Altersarmut führen.

Landesseniorenvertretung übernimmt Koblenzer Entschließungen

Am 19. 4. 2023 nahm die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz die Koblenzer Entschließungen gegen Altersdiskriminierung bei gemeinnützigen Vereinen und zu Auswirkungen der Grundsteuerreform einstimmig an; der Vorsitzende des Koblenzer Seniorenbeirats, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck, hatte zuvor beide Entschließungen erläutert (https://youtu.be/3AFD-v5MRyg). Die Entschließung zur Grundsteuerreform wurde inzwischen als Kleine Anfrage der Freien Wähler in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht.