Arbeitskreise

Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz hat sich in seiner Plenarsitzung am 10. 12. 2014 in Ausführung von § 6 Abs. 3 der Satzung der Stadt Koblenz über den Seniorenbeirat vom 17. 6. 2009 eine neue Geschäftsordnung gegeben. § 7 der Geschäftsordnung regelt die Bildung von Arbeitskreisen, deren Aufgabe es ist, dem Vorstand Beschlussempfehlungen für das Plenum vorzulegen.

Vorstand und Plenum können den Arbeitskreisen, deren Sprecher oder Sprecherin ein  Mitglied des Seniorenbeirates sein muss, Aufgaben zur Vorberatung und Vorbereitung zuweisen.