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Hilfe bei häuslicher Gewalt

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Weihnachten ist ein Familienfest, an den Festtagen herrscht jedoch nicht überall ein freundliches Miteinander. In jeder Familie kann es zu Konflikten kommen und auch für Menschen, die allein oder nicht im Familienkreis feiern, sind die Tage rund um Weihnachten und Silvester oft eine schwere Zeit. Familien, die sonst eher selten so viel Zeit miteinander verbringen, gehen sich auf die Nerven und konsumieren womöglich auch noch zu viel Alkohol. Überzogene und oft unerfüllte Erwartungen an die Festtage führen dann schnell zu Frust und Aggressionen. Zu keiner Zeit im Jahr flüchten mehr Frauen in Frauenhäuser und auch Männer in Hilfseinrichtungen als an Weihnachten! Doch die Polizei kann schon im Vorfeld tätig werden. Sie kann z. B. einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen oder von einer bestimmten Örtlichkeit, z. B. gemeinsames Fitnessstudio, wegschicken (Platzverweis). Auch ist es möglich gewalttätige Person für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen oder in Gewahrsam zu nehmen. Die Polizei berät und informiert Sie zu weiteren Maßnahmen zu Ihrem Schutz, wie z. B. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz:

Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking). Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:

• Die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten.

• Bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält.

• Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.

-> Opferinformationen

Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen

Herzlich willkommen! Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützen wir Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte beraten wir anonym und kostenfrei.
-> Weitere Informationen zum Hilfetelefon finden Sie hier

Sieben Fragen an die Bundestagskandidaten

Sieben Fragen und ihre Antworten darauf. Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz hat Anfang August den Bundestagskandidaten aus dem Wahlkreis Koblenz sieben seniorenrelevante Fragen zugesandt mit der freundlichen Bitte um Beantwortung.

Koblenz. Wie stehen die Kandidaten zu Altersdiskriminierung, Pflege, Mobilität, dem Miteinander der Generationen, Administrativer Unterstützung, Sicherheit, Bildung und Kultur?
Josef Oster (CDU), Detlev Pilger (SPD), Florian Glock (FDP), Thomas Damson (AfD), Ulrich Lenz (Die LINKE), Peter Babnik (ohne Partei) und Marieluise Salm (PIRATEN) haben bisher detailliert die Fragen des Seniorenbeirates beantwortet.

Auf seiner öffentlichen Plenarversammlung am 7. September wird sich der Seniorenbeirat mit den Stellungnahmen befassen; auch die Kandidaten selbst erhalten auf Wunsch die Gelegenheit, ihre Antworten persönlich zu vertreten.

Liebe Koblenzer Bürgerinnen und Bürger, auch Sie sind herzlich zu dieser öffentlichen Sitzung am 07. September 2017 im Rathaussaal 103 eingeladen. Beginn, 15.00 Uhr.

Stellungnahmen:
-> Josef Oster (CDU)
-> Detlev Pilger (SPD)
-> Florian Glock (FDP)
-> Thomas Damson (AfD)
-> Ulrich Lenz (Die LINKE)
-> Peter Babnik (ohne Partei)
-> Marieluise Salm (PIRATEN)

NH