Kriterien zur Einstufung in den Pflegegrad

-Pressemitteilung des Pflegestützpunktes Koblenz-Nord-

Infoveranstaltung am 13. November im Pfarrheim Neuendorf

Wer erhält eigentlich Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie werden sie beantragt?
Wie erfolgt die Zuordnung in die neuen Pflegegrade?
Wie begutachtet der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit?
„Nach wie vor erleben wir in unserer täglichen Arbeit einen großen Informationsbedarf und viel Unsicherheit in diesem Bereich“, sagt Andreas Kunz von der Beratungs- und Koordinierungsstelle im Pflegestützpunkt Koblenz-Nord. Die Anlaufstelle unterstützt ältere,
kranke, behinderte sowie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Kriterien zur Einstufung in den Pflegegrad:
In diesem Kontext bietet der Pflegestützpunkt am 13. November zwischen 16.00 und 17.30 Uhr eine kostenlose Infoveranstaltung im Pfarrheim in Neuendorf (Am Ufer 17 a) an.
Pflegeexpertin Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird den Begriff  er Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das Begutachtungsverfahren erläutern, in dem die
Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Der Vortrag wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Ebenso werden die Aufgaben des Pflegestützpunktes vorgestellt.

Selbstverständlich haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen bzw. sich innerhalb der Gruppe
auszutauschen.
Zur besseren Planung wird um Anmeldung gebeten.
Weitere Infos und Anmeldung:
Pflegestützpunkt Koblenz-Nord,
Telefon: 0261 29671900,
E-Mail: andreas.kunz@pflegestuetzpunkte.rlp.de