Haustürgeschäfte

Haustürgeschäfte

Bei allen Betrugsfällen an der Haustür handelt es sich um sogenannte Haustürgeschäfte.

Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter

  • am Arbeitsplatz
  • in der Privatwohnung
  • bei Freizeitveranstaltungen
  • bei Kaffeefahrten oder
  • auf der Straße

angesprochen und zur „Abgabe einer Erklärung“ veranlasst wurden.

Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.

Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:

Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.

Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen. Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: „Dieses Angebot gilt nur noch heute!“) auf keinen Fall unter Druck setzen. Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden. Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie GELDWECHSLER “ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei. Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.

 

Informationen vom Sicherheitsberater März 2016

Sie sehen es niemand an der Nasenspitze an!
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: „Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen“. Das ist immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachenvorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden, zum Beispiel beim Haustürbetrug.

Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.

Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als

angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.
Achtung Eigenheimbesitzer:
Lehnen Sie jegliche Angebote von Wanderarbeitern ab, die Ihnen spontane Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten) anbieten. Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur der Täuschung und werden nicht beendet. Zahlen Sie niemals Geld im Voraus!

Körperverletzung

Körperverletzung

Rempeln, Schubsen, Stoßen, Treten, Bein stellen, Boxen, Klatschen: Gehört all das schon zum Bereich der Körperverletzung? Laut Gesetz ist die Körperverletzung eine Handlung, bei der die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden eines anderen Menschen angegriffen wird.
Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 223 – 233 bestraft. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung, je nachdem, wie sie begangen wird oder welche Verletzungen der Angegriffene erleidet.
So wird eine Körperverletzung, die mit einer Waffe begangen wird, schwerer bestraft als eine Ohrfeige. Auch wenn mehrere Personen gemeinsam jemanden angreifen, wirkt sich das strafverschärfend aus. Hinsichtlich der Folgen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß: Sobald wichtige Körperfunktionen beeinträchtigt werden, wie Sehfähigkeit, Gehör oder Sprechfähigkeit, ist die angedrohte Strafe besonders hoch. Erst recht, wenn die Körperverletzung zum Tod führt.

FAKTEN
Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung nach § 223 -233 StGB bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.

OPFER
Als Opfer einer Körperverletzung fühlst man sich oftmals hilflos und schweigst aus Angst vor weiteren Verletzungen. Vielleicht denkst du, dass die anderen dich nicht ernst nehmen. Die Menschen sagen: Wenn du angegriffen wirst, musst du dich wehren! Sich selbst zu verteidigen ist erlaubt. Jedoch nur so weit, dass man den Angreifer abwehren kann. Weglaufen ist dann eine gute Möglichkeit oder andere um Hilfe bitten.

Körperverletzungen dürfen nicht im Verborgenen geschehen. Sie dürfen nicht geduldet werden, denn sie führen nicht zur Klärung von Problemen. Vielmehr wird dadurch das Zusammenleben erschwert und es entsteht neue Gewalt.
TIPPS
Meide Örtlichkeiten, an denen sich häufig gewaltbereite Cliquen aufhalten. Dies gilt auch für abgelegene Straßen, Wege und Plätze – besonders bei Dunkelheit.
Kommst du in eine Notsituation, schreie laut und / oder fordere Fremde zur Hilfe auf. Oftmals lassen Täter dann von ihrem Vorhaben ab.
Wirst du beleidigt oder bedroht, versuche das Verhalten zu ignorieren oder nicht darauf zu reagieren.
Im Zweifelsfall: lauf weg! Versuche selbstbewusst zu wirken und dadurch von dir abzulenken. Ein aufrechter und schneller Gang strahlt Sicherheit aus.
Falls dir die Täter nicht bekannt sind, Präge dir das Aussehen und besondere Merkmale ein. Für die polizeiliche Beweisführung ist das ganz entscheidend.

Nach einer Tat nichts zu tun, macht die Täter stark und dich zu einer berechenbaren Größe. Besonders wichtig: Teile das Erlebte einer Person deines Vertrauens mit – Der POLIZEI – Rechtsanwalt – usw.
Gehe sobald wie möglich zur Polizei und erstatte Anzeige. Nicht bei jeder Rempelei, das wäre übertrieben – aber dann, wenn die Grenzen überschritten sind.
Hab keine Angst vor Rache! In den überwiegenden Fällen handelt es sich um spontan ausgesprochene Drohungen, weil der Täter eine Strafverfolgung verhindern will.

Gewalt kann sich gegen Menschen, aber auch gegen Tiere oder Sachen richten. Von Gewalt spricht man, wenn nicht zufällig, sondern absichtlich und gezielt gehandelt wird. Dabei ist für den Täter Gewalt etwas anderes als für das Opfer. Während der Täter sein Handeln oftmals nicht so schlimm findet, ist es für den, der Gewalt erleiden muss, sehr schmerzhaft. Nicht nur, weil es körperlich weh tut, sondern weil dabei auch die Seele verletzt wird. Menschen empfinden unterschiedlich und so kann beispielsweise schon Anschreien als Gewalt erlebt werden.
Gewalt beginnt nicht erst beim Tun. Gewalt beginnt bereits, wenn sie verharmlost oder geduldet wird. Auch Worte können verletzen, demütigen und bloßstellen. Mit Worten kann man gezielt Unwahrheiten verbreiten, jemanden herabsetzen, beleidigen, provozieren oder lächerlich machen. Auch Worte tun weh und können über lange Zeit schmerzen, länger als eine Ohrfeige.

Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!

Pressemeldung:


Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!

Aufmerksame Nachbarn sind Gold wert! Zwar denken viele von uns: „Bei mir zu Hause ist nichts zu holen“ – doch ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein größerer Schock als gedacht. Denn es fehlen nicht nur etwaige Wertsachen, der Verlust des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre ist oftmals viel schlimmer für die Betroffenen als erwartet.
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Sicherheit vor falschen Polizisten

Pressemeldung:
Sicherheit vor falschen Polizisten
Video vom Miniatur Wunderland

Auch in den Sozialen Medien ist Vorbeugung ein Thema. Das Miniatur Wunderland hat mit Unterstützung der Polizei Hamburg ein Video zur Prävention von Telefonbetrug gedreht. Das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen und macht eindrücklich darauf aufmerksam, dass aktuell wieder häufig der „Enkeltrick“ oder die Betrugsmasche „Falscher Polizist“ am Telefon angewandt wird – oftmals mit Erfolg. Die Botschaft des Videos: „Leg sofort auf!“

Das Video finden Sie hier:
You Tube Video
Falsche Polizisten

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

BAGSO feiert Jubiläum und präsentiert sich in neuem Corporate Design

Pressemitteilung der BAGSO

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisa-tionen feierte am 05.11.2019  in Bonn ihr 30-jähriges Jubiläum. 1989 als Arbeitsgemeinschaft von wenigen Seniorenvereinigungen gegründet, ist sie heute die Interessenvertretung der älteren Ge-nerationen in Deutschland. In der BAGSO arbeiten 120 bundes-weite Verbände und Vereine zusammen, die sich für die Belange der älteren Generationen engagieren und zumeist auch von Seniorinnen und Senioren geführt werden. –> zur Pressemeldung

Zu alt für ein Ehrenamt?

Zu alt für ein Ehrenamt?

Planet Wissen 15.11.2019 04:33 Min. Verfügbar bis 15.11.2024 WDR

Stellen Sie sich vor, Sie sind über 70 Jahre und vital. Sie möchten sich für etwas engagieren – und dann heißt es: Dazu sind Sie zu alt! Unvorstellbar? Leider ist das in manchen Bereichen Realität.

-> Film ansehen

Kriterien zur Einstufung in den Pflegegrad

-Pressemitteilung des Pflegestützpunktes Koblenz-Nord-

Infoveranstaltung am 13. November im Pfarrheim Neuendorf

Wer erhält eigentlich Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie werden sie beantragt?
Wie erfolgt die Zuordnung in die neuen Pflegegrade?
Wie begutachtet der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit?
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Aktionstag des Vereins „Radeln ohne Alter“ in Koblenz

Auf ihrer Werbeaktionsfahrt vom Bodensee nach Bonn machten die Vereinsmitglieder am 18. Sept. 2019 in Koblenz Halt

Der Vorsitzende des Seniorenbeirats, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck, begrüßt die Vereinsmitglieder

Am Löhrrondell wurden sie vom Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Prof. Borck,  begrüßt. Er lobte den Zweck des Vereins, alten Menschen Begegnungen mit anderen Menschen und mit ihrer Lebensumwelt zu erleichtern, als Beitrag zu dem 2012 in der Europäischen Union geforderten, vom Beirat nachhaltig unterstützten Ziel, alten Menschen soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu ermöglichen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.

„Radeln ohne Alter“ wurde als Verein 2017 in Bonn gegründet und möchte die dänische Idee, alten Menschen durch Rikscha-Fahrten Umwelt und Kommunikation mit anderen näher zu bringen, durch Aufbau weiterer Rikschagruppen in anderen Städten verbreiten.

Der Seniorenbeiratsvorsitzende sicherte organisatorische Unterstützung im Vorfeld zu.

Interessenten können sich gerne in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates Koblenz melden.
Telefon 0261 1005026
(Mo und Do von 9:00 bis 10:00 Uhr)
Elektronisch info@sb-ko.de

Nähere Informationen zum Verein: https://radelnohnealter.de