Kurzmitteilungen

Identitätsdiebstahl

Genug Betrug

Identitätsdiebstahl – Was tun bei Datenmissbrauch?

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps

(VZ-RLP / 18.10.2023) Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto

können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder

Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen.

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Das Landeskriminalamt und die

Verbraucherzentrale raten, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen

die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann

beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte

der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Anlässlich des „European Cyber Security Month“ geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines

Identitätsdiebstahls verhalten soll:

·         Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.

·         Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache

          des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

·         Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.

·         Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.

·         Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurückgebucht werden.

·         Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale

         <https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf>  der Forderung widersprochen werden.

Vortrag „In Zukunft barrierefrei“

Am 20.10.2023 von 15.00 – 16.30 Uhr, findet im Hotel Kleiner Riesen Januarius Zick Str. 11, in Kooperation mit dem Inklussionsbeirat und dem Club Der Kreis, ein Vortrag über das Thema „Barrierefrei Wohnen und digitale Hilfsmittel“ statt. Referentin ist Frau Sonja Meffert von der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen.

Für diesen Vortrag erbitten wir eine Anmeldung bis zum 13.10.2023 . Diese kann an das Büro des Seniorenbeirates per E-mail: info@sb-ko.de oder telefonisch 0261-100 50 26 gerichtet werden.

Plenarsitzung am 7.9.2023 mit Oberbürgermeister David Langner

Die erste Beiratssitzung nach der Sommerpause findet am 7. Sept. 2023 um 15.00h im Historischen Ratssaal statt. Der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz stellt sich den Fragen der Beiratsmitglieder. Auf der weiteren Tagesordnung stehen Fragen günstigen Wohnraums und mögliche Änderungen der Gemeindeordnung, die zu stärkerer Stellung der Seniorenbeiräte als der Vertretung älterer Menschen in der Gemeinde führen sollen.

Entschließung vom 1. Juni 2023 gegen das Gebäudeenergiegesetz

Im Blick auf die erheblichen Auswirkungen der von der Regierung vorgesehenen Neufassung des Gebäuedeenergiegesetzes auf die Eigentums- und Lebensverhälnisse vor allem – aber nicht nur – älterer Menschen hat der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz u.a. verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht

https://www.pr-inside.com/de/verfassungsrechtliche-bedenken-gegen-das-gebaeudeenergiegesetz-r4923280.htm

https://www.pr-inside.com/de/verfassungsrechtliche-bedenken-gegen-das-gebaeudeenergiegesetz-r4923280.htm

Entschließungen des Plenums vom 30.3.2023

Auf seiner Sitzung am 30. März 2023 hat das Plenum des Koblenzer Seniorenbeirates einstimmig beschlossen, dass Vereinen, deren Satzungen altersdiskriminierende Bestimmungen enthalten, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll. Außerdem wurden Rat und Verwaltung aufgefordert, frühzeitig die Grundsteuer-Hebesätze zu überprüfen, um die von der Bundesregierung versprochene Aufkommensneutralität zu sichern. Anderenfalls könne das Inkrafttreten der Grundsteuermessbescheide im Januar 2025 zu unangemessenen Steuererhöhungen und damit zur Förderung von Altersarmut führen.