Das Plenum am 1. Juni 2023 hat angesichts der erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf Eigentums- und Lebensverhältnisse – nicht nur – älterer Menschen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Das Plenum am 1. Juni 2023 hat angesichts der erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf Eigentums- und Lebensverhältnisse – nicht nur – älterer Menschen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.