Alle Beiträge von Prof. Dr. Heinz-Günther Borck

Plenarversammlung des Seniorenbeirats

Musik in der Konzertmuschel in den Rheinanlagen am 21.8.

Entschließung gegen das Gebäudeenergiegesetz

Das Plenum am 1. Juni 2023 hat angesichts der erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf Eigentums- und Lebensverhältnisse – nicht nur – älterer Menschen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

https://www.pr-inside.com/de/verfassungsrechtliche-bedenken-gegen-das-gebaeudeenergiegesetz-r4923280.htm

Generationenfest in der Konzertmuschel (Rheinanlagen) am 15.6.2025 ab 15.00h

Altersgrenzen gefährden die Gemeinnützigkeit

Bundesfinanzministerium und Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilen Koblenzer Bedenken gegen Altersgrenzen in Satzungen

Entschließung vom 1. Juni 2023 gegen das Gebäudeenergiegesetz

Im Blick auf die erheblichen Auswirkungen der von der Regierung vorgesehenen Neufassung des Gebäuedeenergiegesetzes auf die Eigentums- und Lebensverhälnisse vor allem – aber nicht nur – älterer Menschen hat der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz u.a. verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht

https://www.pr-inside.com/de/verfassungsrechtliche-bedenken-gegen-das-gebaeudeenergiegesetz-r4923280.htm

https://www.pr-inside.com/de/verfassungsrechtliche-bedenken-gegen-das-gebaeudeenergiegesetz-r4923280.htm

Entschließung des Plenums vom 1. Juni 2023 gegen das Gebäudeenergiegesetz

Einstimmig hat das Plenum des Seniorenbeirats sich gegen die vom neuen Gebäudeenergiegesetz ausgehenden Eingriffe in das Wohnungseigentum und insbesondere gegen Bestandsbauten gewandt und verfassunsgrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Entschließungen des Plenums vom 30.3.2023

Auf seiner Sitzung am 30. März 2023 hat das Plenum des Koblenzer Seniorenbeirates einstimmig beschlossen, dass Vereinen, deren Satzungen altersdiskriminierende Bestimmungen enthalten, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll. Außerdem wurden Rat und Verwaltung aufgefordert, frühzeitig die Grundsteuer-Hebesätze zu überprüfen, um die von der Bundesregierung versprochene Aufkommensneutralität zu sichern. Anderenfalls könne das Inkrafttreten der Grundsteuermessbescheide im Januar 2025 zu unangemessenen Steuererhöhungen und damit zur Förderung von Altersarmut führen.