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Körperverletzung

Körperverletzung

Rempeln, Schubsen, Stoßen, Treten, Bein stellen, Boxen, Klatschen: Gehört all das schon zum Bereich der Körperverletzung? Laut Gesetz ist die Körperverletzung eine Handlung, bei der die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden eines anderen Menschen angegriffen wird.
Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 223 – 233 bestraft. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung, je nachdem, wie sie begangen wird oder welche Verletzungen der Angegriffene erleidet.
So wird eine Körperverletzung, die mit einer Waffe begangen wird, schwerer bestraft als eine Ohrfeige. Auch wenn mehrere Personen gemeinsam jemanden angreifen, wirkt sich das strafverschärfend aus. Hinsichtlich der Folgen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß: Sobald wichtige Körperfunktionen beeinträchtigt werden, wie Sehfähigkeit, Gehör oder Sprechfähigkeit, ist die angedrohte Strafe besonders hoch. Erst recht, wenn die Körperverletzung zum Tod führt.

FAKTEN
Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung nach § 223 -233 StGB bezeichnet. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.

OPFER
Als Opfer einer Körperverletzung fühlst man sich oftmals hilflos und schweigst aus Angst vor weiteren Verletzungen. Vielleicht denkst du, dass die anderen dich nicht ernst nehmen. Die Menschen sagen: Wenn du angegriffen wirst, musst du dich wehren! Sich selbst zu verteidigen ist erlaubt. Jedoch nur so weit, dass man den Angreifer abwehren kann. Weglaufen ist dann eine gute Möglichkeit oder andere um Hilfe bitten.

Körperverletzungen dürfen nicht im Verborgenen geschehen. Sie dürfen nicht geduldet werden, denn sie führen nicht zur Klärung von Problemen. Vielmehr wird dadurch das Zusammenleben erschwert und es entsteht neue Gewalt.
TIPPS
Meide Örtlichkeiten, an denen sich häufig gewaltbereite Cliquen aufhalten. Dies gilt auch für abgelegene Straßen, Wege und Plätze – besonders bei Dunkelheit.
Kommst du in eine Notsituation, schreie laut und / oder fordere Fremde zur Hilfe auf. Oftmals lassen Täter dann von ihrem Vorhaben ab.
Wirst du beleidigt oder bedroht, versuche das Verhalten zu ignorieren oder nicht darauf zu reagieren.
Im Zweifelsfall: lauf weg! Versuche selbstbewusst zu wirken und dadurch von dir abzulenken. Ein aufrechter und schneller Gang strahlt Sicherheit aus.
Falls dir die Täter nicht bekannt sind, Präge dir das Aussehen und besondere Merkmale ein. Für die polizeiliche Beweisführung ist das ganz entscheidend.

Nach einer Tat nichts zu tun, macht die Täter stark und dich zu einer berechenbaren Größe. Besonders wichtig: Teile das Erlebte einer Person deines Vertrauens mit – Der POLIZEI – Rechtsanwalt – usw.
Gehe sobald wie möglich zur Polizei und erstatte Anzeige. Nicht bei jeder Rempelei, das wäre übertrieben – aber dann, wenn die Grenzen überschritten sind.
Hab keine Angst vor Rache! In den überwiegenden Fällen handelt es sich um spontan ausgesprochene Drohungen, weil der Täter eine Strafverfolgung verhindern will.

Gewalt kann sich gegen Menschen, aber auch gegen Tiere oder Sachen richten. Von Gewalt spricht man, wenn nicht zufällig, sondern absichtlich und gezielt gehandelt wird. Dabei ist für den Täter Gewalt etwas anderes als für das Opfer. Während der Täter sein Handeln oftmals nicht so schlimm findet, ist es für den, der Gewalt erleiden muss, sehr schmerzhaft. Nicht nur, weil es körperlich weh tut, sondern weil dabei auch die Seele verletzt wird. Menschen empfinden unterschiedlich und so kann beispielsweise schon Anschreien als Gewalt erlebt werden.
Gewalt beginnt nicht erst beim Tun. Gewalt beginnt bereits, wenn sie verharmlost oder geduldet wird. Auch Worte können verletzen, demütigen und bloßstellen. Mit Worten kann man gezielt Unwahrheiten verbreiten, jemanden herabsetzen, beleidigen, provozieren oder lächerlich machen. Auch Worte tun weh und können über lange Zeit schmerzen, länger als eine Ohrfeige.

Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!

Pressemeldung:


Sichere Nachbarschaft: Nachbarschaftshilfe ist Einbruchschutz!

Aufmerksame Nachbarn sind Gold wert! Zwar denken viele von uns: „Bei mir zu Hause ist nichts zu holen“ – doch ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein größerer Schock als gedacht. Denn es fehlen nicht nur etwaige Wertsachen, der Verlust des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre ist oftmals viel schlimmer für die Betroffenen als erwartet.
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Sicherheit vor falschen Polizisten

Pressemeldung:
Sicherheit vor falschen Polizisten
Video vom Miniatur Wunderland

Auch in den Sozialen Medien ist Vorbeugung ein Thema. Das Miniatur Wunderland hat mit Unterstützung der Polizei Hamburg ein Video zur Prävention von Telefonbetrug gedreht. Das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen und macht eindrücklich darauf aufmerksam, dass aktuell wieder häufig der „Enkeltrick“ oder die Betrugsmasche „Falscher Polizist“ am Telefon angewandt wird – oftmals mit Erfolg. Die Botschaft des Videos: „Leg sofort auf!“

Das Video finden Sie hier:
You Tube Video
Falsche Polizisten

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Zu alt für ein Ehrenamt?

Zu alt für ein Ehrenamt?

Planet Wissen 15.11.2019 04:33 Min. Verfügbar bis 15.11.2024 WDR

Stellen Sie sich vor, Sie sind über 70 Jahre und vital. Sie möchten sich für etwas engagieren – und dann heißt es: Dazu sind Sie zu alt! Unvorstellbar? Leider ist das in manchen Bereichen Realität.

-> Film ansehen

ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)

ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)

Wen und zu was berät die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos
bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Wie berät die EUTB?
•Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
•Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
•Unabhängig von Trägern, die
Leistungen bezahlen oder erbringen
•Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
•Rat und Orientierung gebend
•Ganz nach Ihren individuellen
Bedürfnissen

Die Beratung von Betroffenen für
Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.

Förderung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB mit 58 Mio. Euro jährlich.

Weitere Informationen
www.teilhabeberatung.de
www.gemeinsam-einfach-machen.de

BMAS-Bürgertelefon
030 221 911 006
Gebärdentelefon:
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

Wo ist die nächste EUTB?
Barrierefreies Web-Portal
www.teilhabeberatung.de
Dort finden Sie:
Die rund 500 Beratungsangebote der
EUTB im gesamten Bundesgebiet.
Das Wörterbuch der Teilhabe
von A bis Z.
und vieles mehr …


TEILHABEBERATUNG
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB Koblenz und Umgebung
Stegemannstraße 5-7
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 2007 88 30
Fax: 0261 / 2007 88 31
E-Mail: info@eutb-koblenz.de

-> Informationsflyer EUTB (.PDF)

Altersdiskriminierung in der rheinischen Kirchenordnung – Vortrag Prof. Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk der EKiR

Am 29. März 2019 wandte sich  der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk in Bonn gegen die altersdiskriminierenden, über 400000 Gemeindemitglieder ausgrenzenden  Bestimmungen über die Altersgrenze für Presbyter in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Er erklärte sie für unvereinbar mit den tragenden Grundsätzen des deutschen  Verfassungsrechts, an das die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden ist. Näheres hier:

http://www.live-pr.com/altersdiskriminierung-in-der-ekir-ev-kirche-r1050724713.htm

Rat einstimmig gegen starre Altersgrenzen im Ehrenamt und für Aufnahme eines Altersdiskriminierungsverbotes in das Grundgesetz

Der Antrag des Seniorenbeirates vom 17. 9. 2018  wurde im Rat am 27. 9. 2018 beraten, nachdem die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 19. 9. 2018 keine rechtlichen Bedenken gegen das Anliegen geltend gemacht hatte.
Nach Erläuterung des Antrages durch den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck, und   Wortmeldungen  mehrerer Ratsmitglieder – u.a. der früheren Beiratsvorsitzenden Monika Artz (CDU) und des BIZ-Fraktionsmitgliedes Stephan Wefelscheid – beschloss der Rat der Stadt einstimmig die Entschließung.