Archiv der Kategorie: Allgemein

Kriterien zur Einstufung in den Pflegegrad

-Pressemitteilung des Pflegestützpunktes Koblenz-Nord-

Infoveranstaltung am 13. November im Pfarrheim Neuendorf

Wer erhält eigentlich Leistungen der Pflegeversicherung?
Wie werden sie beantragt?
Wie erfolgt die Zuordnung in die neuen Pflegegrade?
Wie begutachtet der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit?
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Zweites Koblenzer Generationenfest auf der Horchheimer Höhe – Musik, Tanz, Sonne und jede Menge Spaß

Zweites Koblenzer Generationenfest auf der Horchheimer Höhe – Musik, Tanz, Sonne und jede Menge Spaß

So lässt sich das Generationenfest, welches in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand, treffend beschreiben. Das Koblenzer Bündnis für Familie und der Seniorenbeirat hatten am 22. August 2019 zum gemeinsamen geselligem Miteinander von Jung und Alt eingeladen. Die Kinder der Balthasar-Neumann Grundschule empfingen die Gäste gebührend mit vielen Liedbeiträgen und Mitmachaktionen.

Koblenz. Viele waren gekommen an diesem wunderschönen Donnerstagvormittag, zu Fuß, im Rollstuhl, mit Rollator und Bus. Die Organisatoren des zweiten Koblenzer Generationenfest waren beeindruckt, mit welchem Aufwand und Elan man sich auf den Weg gemacht hatte, um gemeinsam eine gute Zeit zu verbringen. Auf dem Schulhof der Balthasar-Neumann-Grundschule standen schön geschmückte Tische unter Pavillons bereit, Kaffeeduft lag in der Luft, und die Bäckerei Höfer hatte für alle Gäste und alle Schülerinnen und Schüler Kuchen gespendet.

Christa Klein vom Organisationsteam hatte die Tische liebevoll geschmückt.

 

 

 

 

 

 

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ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)

ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB)

Wen und zu was berät die EUTB?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos
bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Wie berät die EUTB?
•Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
•Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
•Unabhängig von Trägern, die
Leistungen bezahlen oder erbringen
•Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
•Rat und Orientierung gebend
•Ganz nach Ihren individuellen
Bedürfnissen

Die Beratung von Betroffenen für
Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.

Förderung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB mit 58 Mio. Euro jährlich.

Weitere Informationen
www.teilhabeberatung.de
www.gemeinsam-einfach-machen.de

BMAS-Bürgertelefon
030 221 911 006
Gebärdentelefon:
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

Wo ist die nächste EUTB?
Barrierefreies Web-Portal
www.teilhabeberatung.de
Dort finden Sie:
Die rund 500 Beratungsangebote der
EUTB im gesamten Bundesgebiet.
Das Wörterbuch der Teilhabe
von A bis Z.
und vieles mehr …


TEILHABEBERATUNG
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
EUTB Koblenz und Umgebung
Stegemannstraße 5-7
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 2007 88 30
Fax: 0261 / 2007 88 31
E-Mail: info@eutb-koblenz.de

-> Informationsflyer EUTB (.PDF)

Generationenfest 2019

Am 22. August 2019 findet die zweite Auflage des Generationenfestes unter der Schirmherrschaft von Bürgermeisterin Ulrike Mohrs auf dem Gelände der Balthasar-Neumann-Grundschule auf der Pfaffendorfer Höhe in Koblenz statt.

Koblenz. Koblenz, die Stadt zum Bleiben, entwickelt sich gemäß seines Leitbildes als familienfreundliche Kommune stetig weiter. Nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Vernetzungen und einem großen sozialen Engagement von Unternehmen, gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat der Stadt Koblenz. Wie schon im vergangenen Jahr haben sich das Bündnis für Familie, der Seniorenbeirat und das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales zusammengeschlossen und in Kooperation mit der Balthasar-Neumann-Grundschule auf der Paffendorfer Höhe das zweite Koblenzer Generationenfest geplant, denn – Jung und Alt sind gemeinsam doppelt stark.
Im vergangenen Jahr fanden sich rund 120 Menschen im Alter von 2-99 Jahren auf dem Spielplatz Trifter Weg in Koblenz Metternich ein, um bei strahlendem Sonnenschein eine schöne Zeit miteinander zu verbringen. Die vielen positiven Rückmeldungen der Anwesenden haben die Organisatoren überzeugt, ein solches Fest auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen.

Ein buntes Programm, welches große und kleine, alte und junge Menschen gleichermaßen anspricht, erwartet Sie – lassen Sie sich überraschen.
Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wir freuen uns, Sie am 22.08.2019 von 10.00-12.00 Uhr auf dem zweiten Koblenzer Generationenfest begrüßen zu dürfen!

Herzlichst Ihr Bündnis für Familie, Seniorenbeirat Koblenz, Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales und die Kinder der Balthasar-Neumann-Grundschule

Koblenzer Seniorenbeirat sucht Sie!

Koblenzer Seniorenbeirat sucht Sie!

Möchten Sie sich für die Belange der Koblenzer Seniorinnen und Senioren einsetzen? Die Stadt und das Miteinander der Generationen auch seniorenfreundlich gestalten?

Voraussichtlich am 26. August 2019 wird sich der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz, der seit 1997 die Interessen fast eines Drittels der städtischen Bevölkerung vertritt, neu konstituieren.
Alle Koblenzer Bürgerinnen und Bürger , die das 60ste Lebensjahr vollendet haben und aktiv an der Gestaltung eines für alle Generationen lebenswerten Lebens in Koblenz mitwirken wollen, können sich im Seniorenbeirat für die Teilhabe auch älterer Menschen an politischen, kulturellen und sozialen Entscheidungsprozessen einsetzen.
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Altersdiskriminierung in der rheinischen Kirchenordnung – Vortrag Prof. Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk der EKiR

Am 29. März 2019 wandte sich  der Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Heinz-Günther Borck vor dem Evangelischen Seniorennetzwerk in Bonn gegen die altersdiskriminierenden, über 400000 Gemeindemitglieder ausgrenzenden  Bestimmungen über die Altersgrenze für Presbyter in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Er erklärte sie für unvereinbar mit den tragenden Grundsätzen des deutschen  Verfassungsrechts, an das die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden ist. Näheres hier:

http://www.live-pr.com/altersdiskriminierung-in-der-ekir-ev-kirche-r1050724713.htm

Koblenzer Stadtrat einstimmig gegen Altershöchstgrenzen im Ehrenamt und für ein Altersdiskriminierungsverbot im Grundgesetz

Am 27. 9. 2018 schrieb der Koblenzer Stadtrat Geschichte: Als erstes kommunales Selbstverwaltungsorgan überhaupt verabschiedete er einstimmig eine vom Seniorenbeirat vorgelegte Entschließung gegen Altersdiskriminierungen – sie soll an Landesregierung, Landtags- und Bundestagsabgeordnete mit der Bitte um entsprechende Unterstützung gehen.

Näheres hier

und (etwas erweitert) unter

 

Rat einstimmig gegen starre Altersgrenzen im Ehrenamt und für Aufnahme eines Altersdiskriminierungsverbotes in das Grundgesetz

Der Antrag des Seniorenbeirates vom 17. 9. 2018  wurde im Rat am 27. 9. 2018 beraten, nachdem die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 19. 9. 2018 keine rechtlichen Bedenken gegen das Anliegen geltend gemacht hatte.
Nach Erläuterung des Antrages durch den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck, und   Wortmeldungen  mehrerer Ratsmitglieder – u.a. der früheren Beiratsvorsitzenden Monika Artz (CDU) und des BIZ-Fraktionsmitgliedes Stephan Wefelscheid – beschloss der Rat der Stadt einstimmig die Entschließung.