Bei Anruf Betrug

Bei Anruf Betrug

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Betrugsmaschen am Telefon

(VZ-RLP / 21.02.2018) Mit Tricks, Lügengeschichten und Angstmache am Telefon ziehen Betrüger Menschen aller Altersschichten über den Tisch. Die Anrufer geben sich beispielsweise als Staatsanwälte, Notare oder Mitarbeiter von Behörden aus. Mit diesem offiziellen „Anstrich“ wollen die Täter einschüchtern und erreichen, dass die Opfer ihren Unwahrheiten Glauben schenken und hohe Geldsummen an sie überweisen.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigen typische Betrugsmaschen am Telefon auf und geben Tipps, wie sich Betroffene schützen können.

Wichtige Nachricht am Telefon

Bei einem seriös klingenden Telefonanruf gibt der Anrufer vor, eine wichtige Nachricht zu überbringen. Der eigentliche Schock folgt oft erst viel später. Die Angerufenen haben angeblich teure Verträge abgeschlossen oder sollen mehrere tausend Euro an Kriminelle im Ausland überweisen, ohne dafür jemals eine Gegenleistung zu erhalten. „Jeder kann zum Opfer werden, denn die Lügengeschichten am Telefon werden vollkommen nachvollziehbar und glaubwürdig vorgetragen“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Ungewollte Verträge über Strombelieferung

Call Center, die Verträge für die Strombelieferung vermitteln, bedienen sich oft fragwürdiger Methoden. Sie geben sich beispielsweise als die Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur aus und entlocken ihren Opfern so persönliche Daten. Damit führen sie unbemerkt einen Wechsel des Anbieters durch und nehmen dafür eine Verkaufsprovision ein. Oder sie geben vor, nur ein unverbindliches Angebot zusenden zu wollen. Darauf folgt meist die schriftliche Bestätigung eines angeblich verbindlich abgeschlossenen Vertrages.

Auto- und Geldgewinne

Regelmäßig wird den Opfern vorgespiegelt, sie hätten ein teures Auto oder einen hohen Geldpreis gewonnen. Vor der Übergabe seien aber angeblich Steuern, Gebühren, Notar- oder Überführungskosten zu begleichen. „Wenn am Telefon alles zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht wahr“, sagt Verbraucherschützer Gollner.

Angebliche Staatsanwälte und falsche Microsoft-Mitarbeiter

Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder als Gerichtsvollzieher ausgeben, sprechen von angeblich offenen Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro aus der Teilnahme an Gewinnspielen. Werde nicht zumindest ein Teilbetrag sofort gezahlt, dann würde umgehend Anklage erstattet.

Falsche Mitarbeiter eines vermeintlichen IT- Unternehmens rufen an und geben oftmals in englischer Sprache vor, die Rechner der Opfer seien von Viren und Trojanern befallen. Für einen falschen und unseriösen Kundendienst-Einsatz per Fernwartungssystem sollen die Opfer dann mehrere hundert Euro zahlen. Darüber hinaus ermöglicht das Fernwartungssystem den Betrügern vollen Zugriff auf sensible Daten, z.B. Passwörter, Bankdaten, der Computer, so dass die Opfer oftmals doppelten Schaden erleiden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Täter hierbei Viren auf den PC laden bzw. der PC für eine weitere Nutzung komplett gesperrt wird.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale empfehlen Betroffenen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen oder vorschnell zu handeln. Sie stehen mit Rat und Hilfe bereit, um mögliche Opfer zu unterstützen.

Die wichtigsten Tipps von Polizei und Verbraucherzentrale
in Kürze:

• Bei Anrufen unbekannter Personen, die bestimmte Handlungen verlangen, ist Skepsis angebracht. Im Zweifel beenden Sie das Telefonat.

• Angebliche Gewinne, Forderungen oder vermeintlich abgeschlossene Verträge sollten vom Anrufer schriftlich bestätigt werden. Die Adresse oder sonstige sensible Daten sollten nicht am Telefon genannt werden. Seriöse Firmen haben diese vorliegen und müssen sie nicht telefonisch erfragen.

• Gegen angeblich abgeschlossene oder untergeschobene Verträge kann man sich mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale wehren. Er kann unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/migration_files/media217340A.pdf herunter geladen werden.

• Vorsicht, wenn Anrufer Überweisungen oder Bargeldtransfers – insbesondere ins Ausland – verlangen. Diese Forderung kann durch Rücksprache mit Polizei, Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt geprüft werden.

• Wer unsicher ist, kann im Telefonverzeichnis nach der genannten Stelle suchen und dort nachfragen. Keinesfalls sollte die von den Anrufern mitgeteilte Rückrufnummer oder die Rückruftaste verwendet werden, sonst hat man möglicherweise nur wieder die Betrüger an der Strippe.

• Bei der Rufnummernanzeige im Telefondisplay ist Misstrauen angesagt. Die angezeigte Nummer kann gefälscht sein.

• Denken Sie daran: Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation befinden, von einer Straftat erfahren oder sonstige verdächtige Hinweise an die Polizei mitteilen wollen, rufen Sie im Zweifel die 110! Wir helfen Ihnen!

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke oder unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Dank an den Arbeitskreis Gesundheit und Betreuung des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz

Dank an den Arbeitskreis Gesundheit und Betreuung des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz

Das ISA- Domizil Laubenhof in Güls freut sich über eine Haltestelle für seine Bewohner und deren Angehörige und bedankt sich für die Unterstützung beim Arbeitskreis mit einem Frühstück.

Koblenz. „Wir sind sehr glücklich, dass das Projekt Haltestelle am Laubenhof zu einem guten Ende gefunden hat und sind der Einladung gerne gefolgt“, so Helga Schiffer, Sprecherin des Arbeitskreises. Dank an den Arbeitskreis Gesundheit und Betreuung des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz weiterlesen

Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung

Koblenzer Seniorenbeirat beschließt auf Antrag seines Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Altersdiskriminierung“ Die ältesten Gemeindemitglieder dürfen nicht Gemeindeälteste werden – absurdes Theater in der rheinischen Kirchenordnung weiterlesen

Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung

Am 18. Jan. 2018 beschloss das Plenum des Seniorenbeirates auf Antrag des Vorsitzenden Prof. Dr. Heinz-Günther Borck einstimmig die Einsetzung einer Arbeitsgruppe gegen Altersdiskriminierung.

Näheres zur Darstellung der Gesamtproblematik finden Sie als Kurzfassung (elektronische Präsentation) hier;
eine Langfassung (in Aufsatzform) können Sie hier nachlesen: 0001.Altersdiskriminierung20180221

Ausstellung „Das Alter in der Karikatur“ bis 15. Januar verlängert

Aufgrund der großen Resonanz ist die Wanderausstellung „Das Alter in der Karikatur“ initiiert und kuratiert von Dr. Franziska Polanski aus Heidelberg noch bis Mitte Januar im Foyer des Historischen Ratssaals zu sehen.

Koblenz. Wenn man in die Jahre kommt, dahinwelkt, Moos ansetzt, sich wandelt oder gar modifiziert (so weiß es der Duden zu umschreiben), dann ist man angekommen im Herbst des Lebens. Nun hat der Herbst auch 1000 verschiedene Facetten und jede dieser Gesichter, ob stürmisch oder gülden wird von uns Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Ausstellung „Das Alter in der Karikatur“ bis 15. Januar verlängert weiterlesen

INFO – Fahrraddiebstahl (SSB)

01.09.2017
(Ich möchte dass Sie sicher leben)

  • Sattel oder Beleuchtung abbauen, ein fremdes Fahrrad mal eben für eine „Spritztour“ benutzen: Ist man dann schon ein Dieb? Hat man das Rad nur „ausgeliehen“ oder schon geklaut? Das Gesetz gibt eine klare Antwort: Wer Dinge, die einem nicht gehören, wegnimmt und behält, begeht einen Diebstahl.

    Eine solche Handlung wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Das Gesetz unterscheidet dann zwischen dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges, dem so genannten einfachen Diebstahl und dem schweren Diebstahl. Je nachdem, ob das Fahrrad angeschlossen war oder beispielsweise in einem verschlossenen Kellerraum gestanden hat. Wird zum Beispiel vorher das Fahrradschloss geknackt oder eine Kellertür aufgebrochen, ist das ein schwerer Diebstahl, der auch höher bestraft wird.

    Auch Fahrräder sind Fahrzeuge. Unbefugter Gebrauch nach § 248b StGB bedeutet, dass man ein Fahrrad gegen den Willen des Besitzers benutzt. Dafür kann man mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Auch wer das versucht, macht sich schon strafbar.

    Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will.

    Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

    Wird der Diebstahl unter ganz bestimmten Umständen begangen, spricht man im Strafrecht nach § 243 StGB von einem „besonders schweren Fall des Diebstahls“.

    Besonders schwer ist der Diebstahl immer dann,
    wenn man vorher in ein Gebäude oder einen anderen Umschlossenen Raum einbricht, wenn man beispielsweise einen nachgemachten Schlüssel oder ein Werkzeug dazu benutzt, um in den Raum zu gelangen oder sich vorher darin versteckt hat, wenn man eine Sache stiehlt, die durch eine Schutzvorrichtung, wie z. B. ein Schloss, gegen Wegnahme besonders gesichert ist, wenn man gewerbsmäßig stiehlt, d. h., die geklauten Sachen später verkauft, wenn jemand stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person oder einen Unglücksfall ausnutzt. Solche Fälle des Diebstahls werden mit Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    Betroffene und Beteiligte
    Wenn dir jemand dein Fahrrad geklaut hat, bist du wahrscheinlich erst einmal richtig wütend. Ein Fahrrad ist nicht gerade ein Gegenstand, den man jederzeit wieder neu beschaffen kann. Für ein Rad mit wertvoller Schaltung und hochwertiger Federung hat man ja auch gutes Geld hingelegt. Vielleicht hast du dafür dein Taschengeld gespart, dafür gearbeitet oder das Rad geschenkt bekommen. Du hast es vielleicht täglich genutzt, auf dem Weg zur Schule und in deiner Freizeit. Jetzt ist es weg. Da kommen verständlicherweise Wut und auch Traurigkeit auf. Deine Eltern sagen wahrscheinlich noch, du hättest nicht genug aufgepasst. Aber das hilft jetzt auch nicht weiter.

    Am besten gehst du erst einmal zur Polizei und zeigst den Diebstahl an, denn es besteht die Chance, dass die Polizei den Dieb findet oder das Fahrrad gefunden wird. Zudem kannst du beim örtlichen Fundamt nachfragen, ob es dort abgegeben wurde.

    Was du in Zukunft tun kannst, um es den Dieben schwerer zu machen:

  • Vor allem Abschreckung schützt vor Fahrradklau. Dafür eignen sich insbesondere stabile Bügelschlösser und Panzerkabel.
  • Diebe scheuen Licht und Leute! In der Nacht ist dein Fahrrad, natürlich abgeschlossen, am besten im Keller oder in der Garage aufgehoben.
  • Stelle dein Rad nicht an einsamen Plätzen oder in einer schlecht einsehbaren Straße ab. Diebe nutzen die Vorteile unbeobachteter Plätze.
  • Schließe dein Rad auch bei kurzen Stopps nicht nur ab, sondern auch an. So kannst du verhindern, dass ein Dieb dein Rad einfach wegträgt.
  • Wenn du dein Fahrrad codieren lässt, machst du den Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie nicht weit.

Ihr Seniorensicherheitsberater
Manfred Reitbauer

 

Ausstellung “Das Alter in der Karikatur”

Hiermit laden wir Sie herzlich zur Vernissage der Ausstellung
“Das Alter in der Karikatur” ein.

Bekannte zeitgenössische Karikaturisten und Meister der komischen Kunst wie Gerhard Haderer, Franziska Becker, Gerhard Glück, Greser & Lenz, Marie Marcks, Michael Sowa, Hans Traxler und viele andere beleuchten in den Bildern dieser Ausstellung das viel diskutierte Thema Alter.
In ihren Karikaturen geht es um Golden Ager, Körperoptimierung und Antiaging ebenso wie um Demenz, Pflege und Gebrechlichkeit, um Generationenkonflikte und demografischen Wandel. Aber auch die klassischen Themen der Alterssatire kommen nicht zu kurz. Das Alter in all seinen neuen und alten Facetten wird in dieser Ausstellung ausgiebig gewürdigt.

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Programm für den 26.10.2017

16.00 Eröffnung der Ausstellung „Das Alter in der Karikatur“.

16.10 Begrüßung Prof. Borck, Grußwort PD Dr. Margit Theis-Scholz.

16.20 Einführungsvortrag, Dr. Franziska Polanski, Heidelberg,
Initiatorin und Kuratorin der Wanderausstellung „Das Alter in der Karikatur“.

Musikalische Umrahmung der Ausstellungseröffnung durch den MGV Cäcilia 1852 Moselweiß.

Anschließend Gelegenheit zum Ausstellungsbesuch, zum Besuch der Präsentation der Entsendestellen sowie der  Senioren/Pflegeeinrichtungen und -dienste;
Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen.

18.00 Festakt zum 20jährigen Bestehen des Seniorenbeirates – Musikalische Eröffnung ( Duo Monika Dawidek – Oboe und Russel Poyner – Gitarre).

18.10 Begrüßung Prof. Dr. Heinz-Günther Borck.

18.20  Grußworte
– Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig
– Staatssekretär David Langner MSAGD
-Stellv. Vors. LSV Rheinland-Pfalz Helga Ulrich

18.30 Festvortrag Franz Müntefering, Bundesarbeitsminister a.D., Vorsitzender der BAGSO: „Älter werden in dieser Zeit“.

19.00 Musik (Dawidek-Poyner Duo).

19.10 Moderiertes Podiumsgespräch (Hans-Ulrich Stelter, Phoenix):
Teilnehmer sind Oberbürgermeister/Seniorenbeiratsvorsitzende (Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Hans Steffens,(angefragt) Dr. Margit Theis-Scholz ,Monika Artz, Prof. Dr. Heinz-Günther Borck) über Senioren und Gesellschaft.

Musikalischer Ausklang (MGV Cäcilia 1852 Moselweiß)

Anschließend Stehempfang mit Sekt und Imbiss (gestiftet von der Residenz-Moseltal).